Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen des Begabtenzentrums Diana Haese an allen Standorten. Sie umfassen insbesondere Schulungen, Kurse, Beratungen, Diagnostikleistungen, Gutachtenerstellung, digitale Produkte (z. B. E-Books, Testunterlagen) und über Kooperationspartner vermittelte Coaching-Leistungen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gelten ausschließlich diese AGB.
Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für sämtliche Geschlechter gleichermaßen.
Die Leistungserbringung beginnt erst nach Unterzeichnung des Beratungs- und Diagnostikbogens, der verbindlichen Kursanmeldung oder des Testvorbereitungs-/Leistungsbogens durch den Kunden.
Die angebotenen Leistungen ersetzen keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung oder Behandlung.
Das Begabtenzentrum führt keine ärztlichen oder psychotherapeutischen Tätigkeiten durch, sofern keine gesonderte Berechtigung besteht.
Der Kunde nimmt die Leistungen eigenverantwortlich in Anspruch und informiert über parallel laufende medizinische oder therapeutische Maßnahmen.
Alle persönlichen und vertraulichen Informationen des Kunden werden vertraulich behandelt.
Das Begabtenzentrum verfügt über besondere Expertise in der Schulung und Förderung von hochbegabten Kindern und Jugendlichen. Für jeden Kurs werden fachlich und didaktisch geeignete Referenten eingesetzt. Ein Referentenwechsel oder eine Verschiebung des Kurses berechtigen den Vertragspartner nicht zum Rücktritt, solange der Kurs nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
Soweit nicht anders vereinbart, finden die Kurse in den jeweiligen Räumlichkeiten des Begabtenzentrums statt. Feste Kursräume können nicht garantiert werden. Änderungen von Schulungsräumen oder Veranstaltungsorten bleiben vorbehalten, werden aber rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Mindestteilnehmerzahl eines Kurses wird im Kursvertrag festgelegt. Wird diese Mindestzahl unterschritten, ist das Begabtenzentrum berechtigt, den Kurs abzusagen oder die Teilnehmer in einen anderen Kurs umzuleiten.
Die Kursgebühren werden im jeweiligen Kursvertrag festgelegt und sind zum vereinbarten Fälligkeitsdatum zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung wird eine Mahngebühr von 5,00 EUR erhoben. Zahlungen erfolgen per Lastschrift oder Überweisung. Ein Anspruch auf Ermäßigung besteht nicht, wenn der Kursteilnehmer nur teilweise an einem Kurs teilnimmt.
Für Diagnostiktermine wird eine Anzahlung in Höhe von 100 EUR bzw. 350 EUR (bei IQ‑Test) erhoben, die bis spätestens 18:00 Uhr des folgenden Werktages nach Terminvereinbarung zu zahlen ist (Samstag zählt nicht als Werktag). Wird die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist geleistet, verfällt der Termin.
Das Begabtenzentrum führt Diagnostikleistungen in psychologischen und pädagogischen Bereichen durch. Die Auswahl der Diagnostikverfahren erfolgt nach Ermessen des Begabtenzentrums. Eine Haftung für ein bestimmtes Ergebnis wird ausgeschlossen.
Diagnostikergebnisse werden neutral und unbefangen bereitgestellt. Es ist untersagt, während der Diagnostik Aufzeichnungen, Screenshots oder Mitschnitte zu erstellen.
Stornierungen müssen spätestens 5 Werktage vor dem Termin erfolgen. Der Samstag wird nicht als Werktag gezählt. Für Montagstermine muss die Stornierung spätestens bis zum Freitag, 6 Werktage vor dem Termin, bis 15 Uhr erfolgen. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 EUR berechnet.
Wird ein Termin außerhalb der Stornofrist abgesagt, behält sich das Begabtenzentrum das Recht vor, eine Ausfallgebühr zu erheben. Für Kunden, die 100 EUR angezahlt haben, wird der gesamte Anzahlungsbetrag einbehalten. Für Kunden, die 350 EUR angezahlt haben (ausschließlich IQ-Test), wird der Betrag auf 100 EUR reduziert, und 250 EUR werden zurückerstattet.
Erfolgt keine Absage und der Kunde erscheint nicht zum Termin, wird die vollständige Anzahlung – unabhängig vom Betrag (100 EUR oder 350 EUR) – einbehalten.
Für die Verschiebung von IQ-Test-Terminen gelten folgende Regelungen:
Eine Terminverschiebung ist bis 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Für Montagstermine muss die Verschiebung spätestens bis zum Freitag, 6 Werktage vor dem Termin, bis 15 Uhr erfolgen.
Bei einer Anzahlung von 100 EUR gilt folgende Bedingung:
Erfolgt die Verschiebung weniger als 5 Werktage vor dem Termin, wird die Anzahlung in Höhe von 100 EUR als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Der Kunde muss für einen neuen Termin eine weitere Anzahlung in Höhe von 100 EUR leisten.
Bei einer Anzahlung von 350 EUR:
Erfolgt die Verschiebung weniger als 5 Werktage vor dem Termin, werden 100 EUR als Bearbeitungsgebühr einbehalten und der Kunde muss weitere 100 EUR anzahlen.
Wenn Kunden einen kurzfristigen Termin erhalten, der bereits innerhalb der Stornofrist liegt, und dieser Termin wieder storniert wird, behält sich das Begabtenzentrum das Recht vor, die Anzahlung vollständig einzubehalten. Für Kunden, die eine Anzahlung in Höhe von 100 EUR geleistet haben, wird dieser Betrag einbehalten. Kunden, die eine Anzahlung von 350 EUR geleistet haben, erhalten ebenfalls keine Rückerstattung, da kurzfristige Termine aufgrund des höheren Organisationsaufwands besonders schwer neu zu vergeben sind. Diese Regelung dient dazu, die Aufwände und die Bereitschaft zur kurzfristigen Terminvergabe abzudecken.
Die Testergebnisse werden in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen nach dem Testtermin per E‑Mail oder auf Wunsch per Post übermittelt. Bei außergewöhnlich hohem Aufkommen, krankheitsbedingten Verzögerungen oder Ferienzeiten kann sich der Versand zeitlich verschieben.
Das Begabtenzentrum bietet Beratungsleistungen an, die vor Ort in den Instituten oder nach Vereinbarung in Schulen und Kindergärten durchgeführt werden können. Die Beratung wird individuell vereinbart, ein Erfolg ist nicht geschuldet. Beratungsgebühren sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 5,00 EUR fällig.
Gutachten werden auf Wunsch des Kunden erstellt. Sie sind nicht im Preis der Diagnostik oder der Beratung enthalten und werden gesondert vereinbart. Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens richten sich nach dessen Umfang und Komplexität. Vor Erstellung eines Gutachtens wird ein Angebot unterbreitet, in dem die Kosten je nach Größe und Inhalt des Gutachtens festgelegt werden.
Ein Gutachten wird erst nach Abschluss der Beratung angefertigt. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Verfügbarkeit des Psychologen und kann in Einzelfällen bis zu sechs Wochen betragen.
Das Begabtenzentrum haftet für Schäden nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang und schließt jegliche Haftung für fahrlässige Schäden aus, sofern diese nicht Leben, Gesundheit oder Körper betreffen. Für Schäden durch Online‑Diagnostik oder Experimente wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Der Kunde willigt ein, dass seine im Rahmen der Geschäftsabwicklung erhobenen Daten in der Datenverarbeitungsanlage des Begabtenzentrums gespeichert und ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt werden. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Das Begabtenzentrum Diana Haese verfügt über eine gesonderte Datenschutzvereinbarung sowie eine Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 DSGVO, die auf der Website www.begabtenzentrum.de öffentlich einsehbar ist. Auf Wunsch kann die Datenschutz- erklärung auch in Papierform ausgehändigt werden.
Ton‑, Foto‑ oder Videoaufnahmen während Diagnostik‑ oder Beratungsterminen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
Verbraucher (§ 13 BGB) haben ein 14‑tägiges Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB). Das Widerrufsrecht gilt nicht für Unternehmer (§ 14 BGB).
Wünscht der Kunde, dass mit der Dienstleistung (z. B. Diagnostik oder Beratung) bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, so stimmt er dem ausdrücklich zu und bestätigt, dass ihm bewusst ist, dass sein Widerrufsrecht erlischt, sobald die Leistung vollständig erbracht wurde (§ 356 Abs. 4 BGB). Erfolgt ein Widerruf nach Teilbeginn, ist der Kunde zum Wertersatz verpflichtet (§ 357 Abs. 8 BGB).
Nach dem Bedarfsermittlungsgespräch werden Testverfahren, Zusatzleistungen und Kosten schriftlich festgehalten. Mit Unterzeichnung erklärt der Kunde seine Zustimmung zu den Leistungen, Preisen und zum sofortigen oder zeitnahen Beginn. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Leistung als begonnen; das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Kunde vorher ausdrücklich zugestimmt sowie Kenntnis vom Erlöschen seines Widerrufsrechts hatte. Es entfällt ebenfalls bei individuell angefertigten Leistungen (z. B. Gutachten).
Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem Datenträger bereitgestellt werden (z. B. E‑Books, PDF‑Gutachten, Online‑Tests), erlischt das Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 5 BGB), sobald der Kunde ausdrücklich dem Beginn der Ausführung vor Ablauf der Frist zustimmt und bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht verliert.
Der Widerruf ist in Textform (E‑Mail, Brief) zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Das Begabtenzentrum stellt dem Kunden bei Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung. Ein separates Muster‑Widerrufsformular wird nicht ausgehändigt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Grevenbroich, soweit gesetzlich zulässig. Das Begabtenzentrum Diana Haese hat dort seinen Hauptsitz. Für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Begabtenzentrum Diana Haese
Tel.: 02181 7059717
E‑Mail: info@begabtenzentrum.de
Standorte:
Marktplatz 5-7, 41516 Grevenbroich (Zentrale)
Ismaninger Str. 13, 81675 München
Am Borsigturm 29, 13507 Berlin
Stand: 30.10.2025
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